Gemeinsame Gräber: Tiere schützen statt opfern

    Anne Stickel
    Anne Stickel

    Tier im Fokus (TIF) begrüsst, dass Bern gemeinsame Bestattungen von Mensch und Tier ermöglichen will. Doch TIF unterstreicht: «Tiere sind keine Grabbeigabe».

    Grab Marmor Hund Katze
    Das Friedhofsreglement der Stadt Bern eröffnet die MOglichkeit, künftig Menschen und Tiere gemeinsam zu bestatten. (Symbolbild) - Depositphotos

    Tier im Fokus (TIF) begrüsst grundsätzlich die von der Stadt Bern geplante Möglichkeit im Rahmen der Totalrevision der Friedhofgesetzgebung, künftig Menschen und Tiere gemeinsam zu bestatten, wie die Tierrechtsorganisation in einer Medienmitteilung schreibt.

    Urne gold schwarz pfotenabdruck
    Für Tiere gibt es mittlerweile ein breites Angebot individualisierbarer Urnen. (Symbolbild) - Depositphotos

    Positiv bewertet TIF ebenfalls die Aufhebung des Hundeverbots auf Berner Friedhöfen zugunsten einer Leinenpflicht. «Diese Neuerungen anerkennen Haustiere endlich als gleichwertige Mitglieder unserer Gemeinschaft», sagt Tobias Sennhauser, Stadtrat von Tier im Fokus (TIF).

    Gesunde Tiere nicht für Beisetzung einschläfern

    Doch die neue Regelung birgt auch Risiken: Durch gemeinsame Bestattungen könnte unbeabsichtigt der Anreiz entstehen, gesunde Tiere vorzeitig einzuschläfern, um eine gemeinsame Beisetzung zu ermöglichen.

    Einen solchen Fall gab es bereits in der Schweiz: Eine Person liess ihre Katzen einschläfern, um sie gemeinsam mit sich bestatten zu lassen. «Die Stadt Bern darf keinesfalls Anreize schaffen, um gesunde Tiere zu töten», sagt Sennhauser.

    Schild Zaun Hunde Leine
    Positiv bewertet TIF ebenfalls die Aufhebung des Hundeverbots auf Berner Friedhöfen zugunsten einer Leinenpflicht. (Symbolbild) - Depositphotos

    TIF fordert deshalb eine explizite Regelung im Friedhofreglement, wonach Tiere, die eigens für eine gemeinsame Beisetzung eingeschläfert wurden, von der Bestattung ausgeschlossen sind.

    Tierurnen sind keine «Grabbeigabe»

    Zudem kritisiert TIF die rechtliche Einordnung von Tierurnen als blosse «Grabbeigabe». Diese Einstufung widerspricht Artikel 641a Absatz 1 ZGB: «Tiere sind keine Sachen.»

    «Es braucht eine zeitgemässe Regelung, die Tiere auch nach ihrem Tod als Individuen anerkennt», so Sennhauser. Die Stadt Bern habe jetzt die Chance, bei der Revision des Friedhofreglements ein Zeichen gegen die Diskriminierung von Tieren zu setzen.

    TIF hat ihre Forderungen im Rahmen der städtischen Vernehmlassung eingereicht und bittet den Gemeinderat, diese Anregungen bei der Totalrevision des Friedhofreglements entsprechend umzusetzen.

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