Diese Hunderassen sind in der Schweiz verboten
Einige Hunderassen sind in der Schweiz ganz verboten, andere sind nur unter Umständen zur Haltung zugelassen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen welche.
Sich einen Hund zuzulegen, ist keine einfache und schnelle Entscheidung. In der Schweiz müssen Sie sich als erstes sicher sein, ob Sie Ihre Traumrasse überhaupt als Haustier halten dürfen.
Denn Achtung: In der Schweiz gibt es einige Hunderassen, die verboten sind. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, welche das sind und warum.
Überblick über die Gesetzeslage
Wie bei so vielem in der Schweiz, gibt es auch bei der Liste mit den verbotenen Hunderassen grosse Unterschiede je nach Kanton. Heisst konkret: Nicht in jedem Schweizer Kanton sind die gleichen Hunderassen verboten.
Auf diesen Listen landen als Listen- und Kampfhunde bezeichnete Rassen. Das sind Hunderassen, die früher in Tierkämpfen zur Bespassung der Bevölkerung eingesetzt worden.
Menschen schätzen Hunde falsch ein
Die heutige Einstufung basiert vor allem auf dem Erscheinungsbild eines Hundes. Hunde, die bullig gebaut sind, landen besonders oft auf den Listen mit den verbotenen Rassen.
Das Bild, das wir von einem gefährlichen Hund haben, ist oftmals falsch. Meistens kommt es nämlich gar nicht auf die Rasse, sondern auf die konsequente Erziehung des Hundes an.
Gefährliche Schönheiten: Diese Hunde sind verboten
Aber welche Rassen stehen denn nun auf diesen Listen?
Es gehören vor allem Tiere aus der Gruppe Bullterrier zu den verbotenen Rassen. Wie zum Beispiel der Pitbull Terrier oder der American Staffordshire Terrier – beides kräftige Tiere mit starkem Kieferdruck.
Aber auch der Bandog, der Swiss Blue Bully oder Swiss Champagner Bully sind in einigen Kantonen (Freiburg, Genf, Wallis und Zürich) verboten.
Was ist ein Listenhund?
In einigen Kantonen sind anderswo verbotene Rassen zwar erlaubt, gelten aber als Listenhunde. Dies bedeutet, dass es strenge Vorschriften gibt zur Anschaffung und Haltung.
Da gibt es verschiedene Voraussetzungen: Eine davon ist es, dass ein potenzieller Halter mindestens 18 Jahre alt sein muss.
Wieso gibt es so viele Regeln?
Bei diesen Regeln geht es darum, dass die Sicherheit des Hundes, aber auch der Bevölkerung gewährleistet ist. Es sollen nicht unnötig komplizierte Regeln erschaffen werden, ohne sichtbaren Grund.
Ausserdem darf der Halter keinen Auszug im Strafregister oder eine laufende Strafuntersuchung haben. Zudem müssen persönliche und finanzielle Verhältnisse geboten werden, die eine artgerechte und verantwortungsvolle Hundehaltung garantieren.
Listenhunde in der Schweiz
Verschiedene bekannte Hunderassen fall in die Kategorie «Listenhund»: Rottweiler, Dobermann, Dogo Argentino, Fila Brasileiro Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano und der Cane Corso Italiano.
Rasselisten gibt es 13 in Kantonen
In 13 Schweizer Kantonen gibt es Rasselisten – auf eine auf Bundesebene geregelte Liste konnte man sich noch nicht einigen. Diese Kantone sind: Appenzelle Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Bern, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, St. Gallen, Uri und Zug.
Debatte um das Hundeverbot
Das Hundeverbot ist ein heiss diskutiertes Thema. Tierfreunde argumentieren, dass nicht die Rasse, sondern die Erziehung ausmacht, ob ein Hund gefährlich ist oder nicht.
Auf der anderen Seite argumentieren die Personen, die sich auf Beispiele von Angriffen durch ebendiese Hunde stützen. Sie betonen, dass die Sicherheit der Menschen an erster Stelle steht.
Der American Staffordshire Terrier
Was macht den American Staffordshire Terrier zu so einem gefürchteten Hund? Die Vorfahren der Rasse wurden schon früh als Kampfhunde eingesetzt und stammen aus einer Kreuzung aus Bulldoggen mit Terriern.
Im Versuch, einen Familienhund aus dem Hund zu machen, begann man mit der Zucht des American Staffordshire Terrier. Wird er schon im Welpenalter gut erzogen, ist er gutmütig und familientauglich.
American Staffordshire Terrier als kräftiger Familienhund
Doch auch ein wohlerzogener American Staffordshire Terrier hat viel Kraft und braucht enge Führung. Wer ihn im Haus oder der Wohnung hat, muss sich dessen bewusst sein.
Auch die Grösse und das Gewicht des American Staffordshire Terrier haben es in sich: Er wiegt bis zu 35 Kilogramm und kann eine Grösse von 48 Zentimeter (Schulterhöhe) erreichen.
Einschränkungen auch für Fila Brasileiro
Ebenfalls Bewilligungspflicht hat die Rasse Fila Brasileiro. Füher wurde diese Hunderasse durch den kräftigen Körperbau (Schulterhöhe bis zu 75 Zentimeter und rund 50 Kilogramm schwer) oft als Wach- oder Jagdhund eingesetzt.
Der Fila Brasileiro ist sehr stark auf den Besitzer oder die Besitzerin fokussiert und gegenüber Fremden extrem misstrauisch. Des weiteren hat die brasilianische Hunderasse eine exzellente Reaktionsfähigkeit.
Dobermann: Elegante Hunderasse auf der Liste
Auch die Haltung vom eleganten Dobermann ist in der Schweiz nur unter Auflagen möglich. Die Hunderasse ist sehr beliebt, vor allem wegen seines ästhetischen Aussehens.
Vor allem seine Ohren haben für Diskussionen gesorgt: Um ihm noch ein stromlinienförmigeres Aussehen zu verleihen, wurden die Ohren von Dobermännern kupiert. So wurden sie zu den Stehohren.
Dobermann für Kinder?
Dobermänner haben zwar ein friedliches Wesen, sind aber noch immer eher Schutz- und Wachhunde. Sie sind sehr selbstbewusst und werden bei der Polizei verwendet.
Allerdings lassen sich die Hunde sehr gut trainieren, seine Kraft und Dominanz packt er nur auf Kommando aus. Wenn man sich das vor Augen hält, kann man den Dobermann sogar zu einem Familienhund machen – auch für Kinder geeignet.
Wie geht es weiter mit den Hunden in der Schweiz?
Aktuell ist keine Veränderung des Gesetzes in Bezug auf die Rassenlisten in Sichtweite. Wer einen ehemaligen «Kampfhund» nach Hause nehmen will, muss sich weiterhin an die strengen Auflagen halten.
Die Haltung ist an strenge Regeln und einen hohen Standard gebunden. Entweder Sie machen sich auf die Suche nach einer anderen Hunderasse, oder Sie halten sich an die Auflagen.